Gürtelprüfung

Den Stand der erlernten Fähigkeiten des Judoka erkennt man an der Farbe seines Gürtels (siehe auch "Was ist Judo?").

Der jeweils nächsthöhere Gürtel kann durch eine Gürtelprüfung erworben werden. Dabei ist ein Programm an verschiedensten Techniken vorzuführen, das in der offiziellen Gürtelprüfungsordnung festgelegt ist. Zwischen den einzelnen Prüfungen muss eine "Wartezeit" (Vorbereitungszeit) eingehalten werden. Außerdem ist für jede Graduierung ein Mindestalter festgelegt.

» Mindestalter und Wartezeit

Bei Nippon-Starnberg gibt es keine festen Gürtelprüfungstermine. Wenn ausreichend viele Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung abgeschlossen haben, führen wir eine Prüfung durch. Diese muss dann zunächst beim Prüfungsbeauftragten des Bayerischen Judoverbandes angemeldet und von diesem genehmigt werden. Je nach Höhe der angestrebten Graduierung muss ein zweiter Prüfer, der nicht dem Verein angehört, dazu kommen. Prüfungen zum Braun- und Schwarzgurt werden im Bereich des Bayerischen Judoverbandes nicht in den einzelnen Vereinen, sondern zentral durchgeführt.